Zoom – Videokonferenzen
Zur Unterstützung von Online-Lehrveranstaltungen hat die Universität Bayreuth ihr Angebot um Zoom erweitert und eine Lizenz für den gesamten Campus erworben. D.h. alle Beschäftigten und Studierenden der Universität Bayreuth können Zoom zur Durchführung von Veranstaltungen oder zur Gruppenarbeit nutzen und Videokonferenzen mit bis zu 300 Teilnehmende veranstalten.
Empfohlen wird Zoom zum Einsatz in der Lehre, es wird allerdings auch empfohlen, kritische Informationen (Personalangelegenheiten, Dienstgeheimnisse etc.) nicht über Zoom zu verbreiten. Hierfür stehen andere Plattformen (z.B. DFNconf) zur Verfügung.
Stellungnahme zu Schwachstellen
Login Zoom
Zugang zu Zoom über SingleSignOn (SSO) via Shibboleth |
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uni-bayreuth.zoom.us |
Bitte erstellen Sie kein Profil direkt über zoom.com. Falls Sie schon ein Profil mit einer @uni-bayreuth.de E-Mailadresse erstellt haben, treten Sie bitte dem Account der Universität bei. In diesem Fall haben Sie anschließend aber noch kein lizenziertes Profil.
Der Zugriff auf Zoom erfolgt datensparsam ausschließlich über uni-bayreuth.zoom.us. Auf Zoom.com oder in der Zoom App klicken Sie hierfür auf "Per SSO anmelden" und geben Sie die Unternehmensdomain mit "uni-bayreuth.zoom.us" an. Sie können sich anschließend mit Ihrer persönlichen Kennung und das dazugehörige Passwort am Login-Dienst der Universität Bayreuth für Zoom anmelden. Es wird eine neues lizenziertes Profil erstellt.
Beim Erstzugriff werden nur der Vorname, der Nachname und die E-Mail-Adresse an Zoom übermittelt. Das Passwort wird nicht übertragen. Die zukünftigen Anmeldungen erfolgen ebenfalls über uni-bayreuth.zoom.us, die Authentifizierung mit Kennung und Passwort an der Universität Bayreuth.
Bei Problemen oder für das Zusammenführen von doppelten Profilen wenden Sie sich bitte an zoom@uni-bayreuth.de.
Anleitungen
Virtuelles Hintergrundbild vom Campus zur Verwendung in Zoom


Dateiformat: png
Auflösung: FullHD (1920 x 1080)


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Auflösung: FullHD (1920 x 1080)
Aufnahmen von Zoom-Sitzungen
Ein Meeting oder Webinar kann nur durch den Host lokal aufgezeichnet werden. Dazu muss der Zoom-Client oder die App verwendet werden. Am Ende des Meetings kann der Host die Aufzeichnung als mp4-Datei speichern und über Panopto/e-Learning den Teilnehmenden wieder zur Verfügung stellen.
- Die Aufzeichnung in der Cloud ist generell deaktiviert.
- Möchte ein Host eine Aufzeichnung starten, werden alle Teilnehmende informiert und müssen entweder zustimmen oder die Sitzung verlassen. Die aufzeichnende Person erhält ebenfalls einen Hinweis.
- Teilnehmende können keine Aufnahme starten, dies ist durch eine globale Einstellung für den Account der Universität Bayreuth bei allen Sitzungen deaktiviert.
- Hinweistext für Personen die AufzeichnenEinklappen
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Möchten Sie diese Veranstaltung aufzeichnen?
Eine Aufzeichnung sollte grundsätzlich nur bei virtuellen Vorlesungen und Veranstaltungen erfolgen, nicht aber bei internen Besprechungen oder Gremiensitzungen. Ferner räumen Sie Ihrer Dienststelle die Möglichkeit der Veröffentlichung dieser Aufzeichnung ein, einschließlich eines Bearbeitungsrechtes zwecks digitaler Barrierefreiheit.
- Hinweistext für die Personen, die am Meeting bzw. Webinar teilnehmenEinklappen
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Diese Veranstaltung wird in Bild und Ton aufgezeichnet und veranstaltungsbezogen veröffentlicht.
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch Verlassen der Veranstaltung widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können die Aufzeichnung Ihres Bildes und Tones zudem jederzeit unterbrechen, indem Sie Ihre Kamera bzw. Ihr Mikrofon deaktivieren.
- Rechtlicher HintergrundEinklappen
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Strafrecht
Für ein Meeting wird anzunehmen sein, dass das dort gesprochene Wort nicht öffentlich gesprochen wird. Daher ist ein unbefugte Aufnahme sowie das gebrauchen der hergestellten Aufnahme oder ihr zugänglich machen strafbar gemäß § 201 Abs. 1 StGB. Bei Webinaren oder öffentlichen Meetings (etwa Vorlesungen) wird jedoch nicht immer eine gleiche Vertraulichkeit anzunehmen sein.
Urheberrecht
Sofern eine Aufnahme erfolgt, sollten etwa Folien selbst nur eigene selbstgeschaffene Inhalte, Zitate oder Werke unter freien Lizenzen darstellen. Soweit der Teilnehmerkreis begrenzt ist, können auch Werke im von § 60a UrhG erlaubten Umfang genutzt werden. Jedenfalls die Rede der vortragenden Personen wird, in vielen Fällen urheberrechtlich geschützt sein. Mit der Aufnahme entsteht zudem auch ein geschütztes Laufbild. Die Hochschule benötigt daher für die Nutzungsrechte von der vortragenden Person sowie der Personen, die die Laufbilder erstellt haben. Im Hinblick auf die Pflichten Barrirefreiheit, sollte die Hochschule sich auch Rechte für gegebenenfalls erforderliche Bearbeitungen einräumen lassen.
Recht am eigenen Bild und Wort
Neben den Urheberrecht tritt auch noch das Recht am eigenen Bild und am eigenen Wort. Daher ist eine zivilrechtliche Zustimmung an der Aufnahme und ihrer Veröffentlichung erforderlich. Für die Bilder wird wohl die Ausnahme des § 23 Abs. 1 KunstUrhG werden wohl nicht anwendbar sein, da
Datenschutzrecht
Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten, sollte für die Aufzeichnung der Vorlesung eine datenschutzrechtliche Einwilligung als Grundlage für Aufzeichnungen gewählt werden.
Lehrfreiheit
Auch in den Fällen einer Pandemie wird es die Entscheidung der Personen, die lehren, sein, ob die Veranstaltung aufgezeichnet wird.
Schutzmaßnahmen
Bei einer Aufnahme sollte im Regelfall nur die Präsentation und ggf. die wichtigen Personen aufnehmen werden.
Zoom ermöglicht es, dass Bild und Ton einem Wasserzeichen versehen werden. Durch diese Maßnahme kann die Verbreitung von Inhalten des Meetings oder des Webinars etwas besser kontrolliert werden.
- Link zu den EinstellungenEinklappen
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- Aufnahmelayout (Englisch)
- Anpassung des Aufnahmehinweises (Englisch)
- Optionen zum Aufnahmehinweis (Englisch)
- Wasserzeichen (Englisch)
Beachten Sie bitte auch folgende Informationen
Zoom Market Place und Apps für Zoom
Zoom bietet einen Market Place, in dem zusätzliche Apps bzw. PlugIns offeriert werden. Viele davon werden bspw. als PlugIns auf Ihrem Rechner in vorhandene Programme integriert und können die Systemsicherheit gefährden.
Da zudem weder eine datenschutzrechtliche-, noch Prüfung der Barrierefreiheit und lizenzrechtliche Prüfung vorliegt, können Installationsanträge generell nicht freigegeben werden.